18VAC15-40-130. Home Inspektionsbericht.
A. Die Berichte über die Hausinspektion müssen Folgendes enthalten:
1. Informationen in Bezug auf den Lizenznehmer, einschließlich:
a. Name des Lizenznehmers;
b. Geschäftsadresse;
c. Telefonnummer; und
d. Lizenznummer und Ablaufdatum, gefolgt von „NRS“, falls dies der Fall ist und eine Hausinspektion an einer neuen Wohnstruktur durchgeführt wird;
2., Name, Anschrift und Telefonnummer des Kunden oder des Bevollmächtigten des Kunden, falls zum Zeitpunkt der Inspektion verfügbar;
3. Die physische Adresse des inspizierten Wohneigentums; und
4. Datum, Uhrzeit (einschließlich Start-und Endzeiten der Hausinspektion) und Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Hausinspektion.
B., Bei der Durchführung einer Hausinspektion und der Meldung ihrer Ergebnisse hat der Hausinspektor mindestens den Zustand der folgenden leicht zugänglichen Komponenten und leicht beobachtbaren Mängel zu überprüfen und schriftlich zu beschreiben, sofern dies nicht in der Hausinspektion Vertragsvereinbarung eingeschränkt sein kann:
1. Struktur-system.
ein. Stiftung.
b. Rahmen.
c. Treppe.
d. Crawl space, die Methode der Inspektion des Crawl Space ist im Home Inspection Report zu vermerken und zu erläutern., Wenn der Crawl-Raum nicht inspiziert werden kann, erklärt der Lizenznehmer im Hausinspektionsbericht, warum dieses Bauteil nicht inspiziert wurde.
e. Kriechen raum belüftung und dampf barrieren.
f. Plattenboden, wenn vorhanden.
g. Böden, decken und Wände.
2. Dachkonstruktion, Dachboden und Isolierung.
a. Dacheindeckung. Die Methode der Inspektion der Dacheindeckung ist im Bericht über die Hausinspektion zu vermerken und zu erläutern. Kann die Dacheindeckung nicht kontrolliert werden, erklärt der Lizenznehmer im Hausinspektionsbericht, warum dieses Bauteil nicht inspiziert wurde.
b., Dachlüftung.
c. Dachentwässerungssystem, um Dachrinnen und Fallrohre einzubeziehen.
d. Dachblitze, wenn leicht sichtbar.
e. Oberlichter, Schornsteine und Dachdurchdringungen, jedoch keine Antennen oder andere Dachaufsätze.
f. Dachrahmen und Ummantelung.
g. Dachboden, es sei denn, der Bereich ist nicht leicht zugänglich.
h. Dachboden-Isolierung.
3. Außenseite des Wohngebäudes oder NRS.
a. Wandverkleidung, Blinken und Trimmen.
b. Leicht zugängliche Türen und Fenster, jedoch nicht der Betrieb zugehöriger Sicherheitsschlösser, – geräte oder-systeme.
c., Decks, Balkone, Bögen, Stufen, Veranden, angebaute Garagen, Carports und alle zugehörigen Geländer, die an das Wohngebäude oder NRS angrenzen und sich auf demselben Grundstück befinden, jedoch nicht mit Fensterläden, Markisen, Sturmfenstern, freistehenden Garagen oder Sturmtüren verbunden sind.
d. Traufe, soffits, und fascias wo leicht zugänglich von boden ebene.
e. Gehwege, Stufen, Terrassen und Einfahrten, aber keine Zäune oder Schutzmauern.
f. Vegetation, Bäume, Sortierung, Entwässerung und alle Stützmauern neben dem Wohngebäude oder NRS.
g., Sichtbare äußere Teile von Schornsteinen.
4. Innenraum von Wohngebäuden oder NRS.
a. Innenwände, Decken und Böden von Wohngebäuden oder NRS und einer angrenzenden Garage.
b. Stufen, Treppen, Geländer und Balkone und zugehörige Geländer.
c. Arbeitsplatten und installierte Schränke, einschließlich Hardware.
d. Türen und Fenster, aber nicht der Betrieb der zugehörigen Sicherheitsschlösser, Geräte oder Systeme.
e. Garagentore und fest montierte und installierte Garagentorbediener., Die automatische Sicherheitsrückkehrfunktion von Garagentoröffnern muss entweder durch physische Behinderung gemäß Herstellerangaben oder durch Brechen des Strahls des elektronischen Fotoauges getestet werden, jedoch nur, wenn die Prüfung sicher durchgeführt werden kann und keine Beschädigung der Tür, des Öffners, der Struktur in der Nähe oder der gelagerten Gegenstände riskiert wird.
f. Kamine, Entlüftungssysteme, Herde, Dämpfer und Feuerstellen, aber keine Mäntel, Brandschutzgitter und Türen, Dichtungen und Dichtungen.
g. Festbrennstoff Brenngeräte, falls zutreffend.
5. Sanitär-system.
ein., Innenwasserversorgungs-und-verteilungssysteme, einschließlich Wasserversorgungsleitungen und aller Armaturen und Wasserhähne, jedoch keine Wasseraufbereitungssysteme oder Sprinkleranlagen.
b. Wasserentwässerungs -, Abfall-und Entlüftungssysteme, einschließlich aller Armaturen.
c. Entwässerungssumpen, Sumpfpumpen und zugehörige Rohrleitungen.
d. Wasserheizgeräte, einschließlich Energiequelle und zugehörige Entlüftungssysteme, Schornsteine und Schornsteine, jedoch keine Solarwasserheizsysteme.
e. Kraftstoffspeicher – und-verteilungssysteme für sichtbare Lecks.
6. Bordnetz.
ein. Service drop.
b., Service Eingang Leiter, Kabel und Laufbahnen.
c. Service-Ausrüstung und der main trennt.
d. Service-Erdung.
e. Innenausbauteile von Service-Panels und Sub-Panels, einschließlich Feeder.
f. Dirigenten.
g. Überstromschutzgeräte.
h. Leicht zugängliche installierte Leuchten, Schalter und Buchsen.
ich. Erdschluss-Schutzschalter.
j. Vorhandensein oder fehlen von Rauchmeldern.
k. Vorhandensein von festen leiter aluminium zweig schaltung verdrahtung.
l., Lichtbogenfehlerunterbrecher sind zu notieren, wenn sie installiert, aber nicht getestet sind, wenn Geräte an ihnen angebracht sind.
7. Heizungsanlage.
a. Heizgeräte, einschließlich Betriebskontrollen, jedoch keine Wärmetauscher, Gasstämme, eingebaute Gasbrenngeräte, Grills, Öfen, Raumheizungen, Solarheizgeräte oder Zubehör für Heizsysteme wie Luftbefeuchter, Luftreiniger, motorisierte Dämpfer und Wärmerückgewinner.
b. Energiequelle.
c. Heizungsverteilungssystem.
d. Entlüftungssysteme, Schornsteine und Schornsteine, einschließlich Dämpfer.
8. Klimaanlage.
ein., Zentrale und installierte Wandklimaanlagen.
b. Bedienelemente, Zugangstafeln und Abdeckungen.
c. Energiequelle.
d. Kühlverteilungssystem.
C. Systeme im Haushalt, die ausgeschaltet, überwintert oder anderweitig gesichert sind, damit sie nicht auf die normale Aktivierung mit Standardbetriebssteuerungen reagieren, müssen nicht in Betrieb genommen werden. Der Hausinspektor muss schriftlich angeben, warum diese Systeme oder Komponenten nicht inspiziert wurden.
D. Gemäß § 54.1-517.,2: 1 des Code of Virginia, wenn ein Hausinspektor während einer Hausinspektion in einem Haus, das vor der Verabschiedung des Virginia Construction Code von 2006 gebaut wurde, mit Wirkung zum 1.Mai 2008, das Vorhandensein von gelbem Wellrohr aus rostfreiem Stahl beobachtet, muss der Hausinspektor diese Beobachtung in den Bericht zusammen mit der folgenden Erklärung aufnehmen: „Hersteller glauben, dass dieses Produkt sicherer ist, wenn es ordnungsgemäß verklebt und geerdet ist, wie es in den Installationsanweisungen des Herstellers vorgeschrieben ist., Die ordnungsgemäße Verklebung und Erdung des Produkts sollte von einem Auftragnehmer festgelegt werden, der für die Ausführung der Arbeiten im Commonwealth of Virginia zugelassen ist.“
Gesetzliche Autorität
§§ 54.1-201 und 54.1-501 des Code of Virginia.
Historische Notizen
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