Die folgende Auflistung wird als Höflichkeit zur Verfügung gestellt, um als Referenz bei der Bestimmung des geltenden Zuschlags auf Dienstleistungen für ausländische Patienten zu verwenden.
Wenn der Patient in einem der aufgeführten Länder wohnt, kann dieser Patient Teil des nationalen Gesundheitssystems des Landes sein und nicht über einen privaten Versicherer versichert sein., Wenn sie Teil des nationalen Gesundheitssystems des Landes sind, gilt dieses Land als nicht spezifizierter Zahler und unterliegt nur dem aktuellen Wählerzuschlag, der an den Leistungserbringer zu zahlen ist.
Während die Abteilung diese Liste regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, kann sie ihre vollständige Richtigkeit nicht bestätigen und übernimmt keine Verantwortung für etwaige Ungenauigkeiten. Die Anbieter werden aufgefordert, sich bei Fragen zu einer möglichen Verbindung mit dem nationalen Gesundheitssystem des Landes an den dritten Zahler des Patienten zu wenden., Zu Prüfungszwecken sollten überprüfbare Unterlagen bei der Festlegung des geeigneten Zuschlagssatzes aufbewahrt werden.,/tr>
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